
Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel.
Mit der am 24.06.2023 in Kraft getretenen novellierten Fassung der Trinkwasserverordnung, werden die Regeln noch konsequenter und führen dazu, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann.
Niedrigere Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei
Die neue Trinkwasserverordnung sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.
Zusätzlich wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5), Microcystin-LR – einem Toxin von Cyanobakterien – auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ) ausgeweitet, von denen einige bis ins Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen.
Das Ende für alte Bleileitungen
Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 Mikrogramm) kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TrinkwV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei zeitlich versetzt ab.
Quelle: www.umweltbundesamt.de